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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vereins KMS Taekwondo

(Stand 30.06.2018)

  1. Vertragsschluss 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des Vereins KMS Taekwondo (ZVR 695861054) mit Sitz in 6063 Rum, Flurstraße 1 (in der Folge „Verein“ genannt) mit den Teilnehmern an den vom Verein KMS Taekwondo angebotenen Trainings (in der Folge „Teilnehmer“ genannt). Teilneh-mer sind jene Personen, die aufgrund einer mit dem Verein abgeschlossenen Trai-ningsvereinbarung zur Teilnahme an einem oder mehreren vom Verein angebotenen Trainings berechtigt sind.

1.2. Die Trainingsvereinbarung (in der Folge „Vertrag“ genannt) kommt in den Räum-lichkeiten des Vereins durch Unterschrift des Teilnehmers zustande. Sowohl der Verein als auch der Teilnehmer können innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertrags-schluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag in Textform widerrufen. Für den Widerruf durch den Teilnehmer gilt Ziffer 7.4. entsprechend.

1.3. Im Fall des Widerrufs gemäß Punkt 1.2. wird ein Monatsbeitrag zuzüglich einer Stornogebühr in Höhe von 10 % des Monatsbeitrages zur Zahlung fällig.

1.4. Beim Online-Vertragsabschluss über die Website des Vereins stellt der Teilnahme durch Anklicken der Schaltfläche „Senden“ ein verbindliches Angebot auf Ab-schluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots und damit der Vertragsab-schluss erfolgen durch Bestätigung per E-Mail. Der Verein speichert den Ver-tragstext und sendet die Vertragsdokumente in der Bestätigung per E-Mail zu. Der Verein kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne An-gabe von Gründen in Textform wiederrufen. Für den Teilnehmer gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches er bei Vertragsschluss gesondert belehrt wird.

1.5. Für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann der Vertrag nur von einer vertretungsbefugten eigenberechtigten Person im eigenen Namen ab-geschlossen werden.

 

 

  1. Teilnahme an den Trainings 2.1. Durch den Vertrag erhält der Teilnehmer nach Maßgabe der Trainingsvereinbarung das Recht des Zutritts zu den Räumlichkeiten des Vereins und ist berechtigt, dort an den vereinbarten Trainings teilzunehmen.

2.2. Der Verein behält sich das Recht vor, Trainingszeiten jederzeit zu verlegen, dies ohne Anspruch des Teilnehmers auf Ausgleich, falls der geänderte Trainingstermin vom Teilnehmer nicht wahrgenommen werden kann. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Trainings statt. Fällt daher ein Training auf einen gesetzlichen Feiertag, entfällt das Training ohne Ersatzanspruch. Desgleichen findet während der allge-meinen Sommerferien und zwischen dem 23.12. und dem 07.01. eines jeden Jahres kein Trainingsbetrieb statt. Der Entfall dieser Trainingszeiten ist in der Kalkulation der Beiträge für davon betroffene Verträge berücksichtigt.

 

 

 

2.3. Der Verein ist berechtigt, eine für die Teilnehmer verbindliche Hausordnung für die Trainingsräumlichkeiten zu erlassen. Die Hausordnung enthält insbesondere Rege-lungen zur zulässigen Nutzung der Räumlichkeiten sowie zur Wahrung der Rechte anderer Teilnehmer.

2.4. Das anwesende Personal des Vereins ist berechtigt, den Teilnehmern verbindliche Weisungen zu erteilen, soweit dies zur Aufrechterhaltung des geordneten Trainings-betriebes, der Ordnung und Sicherheit oder der Einhaltung der Hausordnung not-wendig ist. Der Teilnehmer ist verpflichtet, diesen Weisungen Folge zu leisten.

 

 

  1. Pflichten des Teilnehmers 3.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Verein bei Vertragsabschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über welche die Kommunikation mit dem Teilnehmer erfolgen kann. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einver-standen, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen des Vereins (z.B. Mahnungen, Er-klärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden kön-nen.

3.2. Der Teilnehmer hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc. dem Verein unverzüglich mitzutei-len.

3.3. Der Teilnehmer erklärt sich mit Abschluss des Vertrages damit einverstanden, dass aufgenommenes Bildmaterial (Fotos, Videos) vom Verein für Werbezwecke und auf der Website des Vereins verwendet werden dürfen.

3.4. Die Teilnahme an den Trainings ist nur dem Teilnehmer höchstpersönlich oder der im Vertrag namhaft gemachten minderjährigen Person höchstpersönlich gestattet. Dieses Teilnahmerecht kann nicht übertragen werden. Um die persönliche Teilnahme sicherzustellen, stellt der Teilnehmer dem Verein ein Passfoto zur Verfügung. Sollte der Teilnehmer kein Foto zur Verfügung stellen, be-hält sich der Verein vor, die Identität des Teilnehmers durch Kontrolle eines amtli-chen Lichtbildausweises zu überprüfen.

 

 

  1. Beiträge 4.1. Ist im Vertrag ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustande-kommens des Vertrages zur Zahlung fällig.

4.2. Sind im Vertrag monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nicht anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten an-teiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Anmelde-gebühr am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letz-ten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit wird mit dem Beitrag des Vormonates fällig gestellt.

 

 

4.3. Sind im Vertrag monatliche Beiträge vereinbart, ist der Verein berechtigt, den mo-natlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrages auf den erhöhten Umsatzsteuersatz be-schränkt. Der Verein wird dieses Recht auf Preiserhöhung durch Erklärung in Schriftform oder per E-Mail ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zu-gang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam, frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung der Umsatzsteuer.

4.4. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

4.5. Der Teilnehmer ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Der Teilnehmer wird dem Verein hierfür ein schrift-liches Lastschriftmandat erteilen. Der Teilnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto jeweils die erforderliche Deckung für die Belastung mit fälli-gen Beträgen und Gebühren aufweist. Ist die Abbuchung aus Gründen, die der Teil-nehmer zu vertreten hat, nicht möglich, ist der Verein berechtigt, dem Teilnehmer Mahnspesen in der Höhe von € 3,00 pauschal zuzüglich der angefallenen Rücklast-schriftgebühren in Rechnung zu stellen.

4.6. Befindet sich der Teilnehmer in Zahlungsverzug, behält sich der Verein das Recht vor, dem Teilnehmer Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Teilnehmer schuldhaft verursacht worden sind. Hierunter fallen neben Ver-zugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

4.7. Sind im Vertrag monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich der Teilnehmer schuldhaft trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen mit der Zahlung eines Betrages, der zumindest zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Ver-zug, ist der Verein berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall steht dem Verein neben den Verzugskosten nach Ziffer 4.6. dieser AGB weiterer Schadener-satz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu.

 

 

  1. Laufzeit – Kündigung 5.1. Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, wird dieser auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragsteilen erstmals zum Ablauf der im Ver-trag vereinbarten Mindestvertragsdauer gekündigt werden, danach jeweils zum Ab-lauf der vereinbarten weiteren Vertragsbindung.

5.2. Die Kündigungsfrist beträgt bei der Mindestvertragsdauer von 30 Tagen 10 Tage 8 Wochen 3 Wochen 6 Monaten 2 Monate 12 Monate 3 Monate

 

 

 

5.3. Die Mindestlaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um die vereinbarte Min-destlaufzeit, wenn der Vertrag vom Teilnehmer nicht unter Einhaltung der unter Punkt 5.2. dieser AGB vereinbarten Kündigungsfrist fristgerecht gekündigt wird, dies jedoch nur dann, wenn der Verein den Teilnehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Zif. 2 Konsumentenschutzgesetz rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist noch-mals gesondert brieflich oder per E-Mail auf sein Kündigungsrecht hingewiesen hat.

5.4. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichti-gem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

5.5. Im Falle von verletzungs- oder krankheitsbedingten Trainingsausfällen von maxi-mal 30 Tagen verlängert sich die Mindestvertragsdauer um die Zeit des Trainings-ausfalls, wobei allerdings für diese Zeit kein Beitrag zu entrichten ist, sofern dem Verein ein ärztliches Attest über die Trainingsunfähigkeit vorgelegt wird.

 

 

  1. Haftung 6.1. Der Verein haftet gegenüber den Teilnehmern für Personenschäden und für Schä-den aufgrund der schuldhaften Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflich-ten. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Ver-tragspartner regelmäßig vertrauen dürfen (z.B. Bezahlung des Beitrages oder Er-bringung des geschuldeten Leistungsumfanges). Im Fall der Verletzung vertragli-cher Hauptleistungspflichten ist die Haftung der Höhe nach jedoch beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Für sonstige Schäden (ausgenommen Personenschäden, Schäden betreffend Hauptleis-tungspflichten), wie z.B. Diebstahl oder Sachschäden an persönlichen Gegenstän-den, haftet der Verein lediglich, wenn der Schaden vom Verein oder einer Person, für die der Verein einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

6.2. Auch der Teilnehmer haftet für sonstige Schäden nur dann, wenn der Schaden von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist.

 

 

  1. Sonstige Bestimmungen 7.1. Der Verein ist nicht verpflichtet und nicht bereit, sich an Verfahren zur alternati-ven Streitbeilegung gemäß Alternative-Streitbeilegungs-Gesetz (AStG) zu beteili-gen.

7.2. Der Verein ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Aus-nahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft auf nachstehende Weise zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungs-gemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen (z.B. Änderung des Beitrages o-der des geschuldeten Leistungsumfanges). Die Änderungen werden wirksam, wenn der Verein auf die Änderungen hinweist, der Teilnehmer die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

 

 

 

7.3. Der Teilnehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Forde-rungen gegen den Verein aufrechnen.

7.4. Jede Erklärung bzw. Anzeige des Teilnehmers gegenüber dem Verein ist an den Verein KMS Taekwondo, 6063 Rum, Flustraße 1 per Post oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse kms.taekwondo@gmail.com zu richten.

7.5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser ABG oder des Vertrages unwirk-sam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit dieser AGB oder des Vertra-ges sowie deren bzw. dessen übrige Bestimmungen unberührt.

7.6. Es wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Innsbruck in örtlicher und sachli-cher Hinsicht vereinbart. Für Klagen gegen einen Verbraucher gilt § 14 Konsu-mentenschutzgesetz.